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   BVerwG, 11.12.1973 - IV B 117.73   

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BVerwG, 11.12.1973 - IV B 117.73 (https://dejure.org/1973,2091)
BVerwG, Entscheidung vom 11.12.1973 - IV B 117.73 (https://dejure.org/1973,2091)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Dezember 1973 - IV B 117.73 (https://dejure.org/1973,2091)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen das (verfassungsrechtliche) Erfordernis angemessener Bestimmtheit bei Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe - Abhängigmachen der Zulässigkeit bestimmter Werbeanlagen von der Art eines Baugebietes - Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers hinsichtlich des ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 25.06.1965 - IV C 73.65

    Verfassungsmäßigkeit landesrechtlicher Einschränkungen auf dem Gebiet des

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1973 - IV B 117.73
    Insbesondere hat es der Senat in diesem Zusammenhang (unter Hinweis auf seine Entscheidung vom 25. Juni 1965 - BVerwG IV C 73.65 - [BVerwGE 21, 251]) als zulässig angesehen, für Dorf-, Kleinsiedlungs- und (reine und allgemeine) Wohngebiete auch nach der Art der Werbung (Werbung an der Stätte der Leistung sowie durch Zettel- und Bogenanschlag) zu differenzieren.

    Daß eine Regelung, die in Kleinsiedlungsgebieten sowie in reinen und allgemeinen Wohngebieten nur die Werbung an der Stätte der Leistung sowie den Bogen- oder Zettelanschlag zuließ, mit Art. 3 GG auch bei einer "am Gerechtigkeitsdenken orientierten Betrachtungsweise" zu vereinbaren ist, hat der Senat bereits entschieden (Urteil vom 25. Juni 1965 - BVerwG IV C 73.65 - [BVerwGE 21, 251 = NJW 1966, 69]).

    Rechtsgrundsätzlich durch die Rechtsprechung des Senats geklärt ist auch die Vereinbarkeit von Vorschriften über Beschränkung der Werbung in Kleinsiedlungs- und Wohngebieten mit Art. 14 GG (Urteil vom 25. Juni 1965 - BVerwG IV C 73.65 a.a.O. und Urteil vom 28. April 1972 - BVerwG IV C 11.69 a.a.O.).

  • BVerwG, 28.04.1972 - IV C 11.69

    Zulässigkeit von Werbung mit Großflächenwerbetafeln in Mischgebieten;

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1973 - IV B 117.73
    Das Berufungsurteil weicht auch nicht von dem Urteil des Senats vom 28. April 1972 - BVerwG IV C 11.69 (BVerwGE 40, 94) ab:.

    Rechtsgrundsätzlich durch die Rechtsprechung des Senats geklärt ist auch die Vereinbarkeit von Vorschriften über Beschränkung der Werbung in Kleinsiedlungs- und Wohngebieten mit Art. 14 GG (Urteil vom 25. Juni 1965 - BVerwG IV C 73.65 a.a.O. und Urteil vom 28. April 1972 - BVerwG IV C 11.69 a.a.O.).

  • BVerwG, 02.07.1969 - IV C 68.67

    Anwendung des Grundsatzes der Bestimmtheit

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1973 - IV B 117.73
    Das Urteil vom 2. Juli 1969 - BVerwG IV C 68.67 - (Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 6) behandelt die Frage, wann eine Tarifstelle in einer Gebührenordnung dem Gebot angemessener Bestimmtheit gesetzlicher Grundlagen entspricht.

    Dieser aus dem Rechtsstaatsprinzip und damit aus Art. 20 GG abgeleitete Grundsatz verlangt, daß die Norm nach Voraussetzungen und Inhalt so formuliert ist, daß dem Bedürfnis nach der Berechenbarkeit gesetzlicher Regelungen ausreichend Rechnung getragen wird, das heißt, daß die von ihr Betroffenen die Rechtslage erkennen und ihr Verhalten danach einrichten können (BVerfGE 8, 325; 9, 147, 149; 13, 160; 21, 79; vgl. ferner Urteil des BVerwG vom 20. Mai 1955 - BVerwG V C 14.55 - in BVerwGE 2, 114 [116] und vom 2. Juli 1969 - BVerwG IV C 68.67 - a.a.O.).

  • BVerwG, 20.05.1955 - V C 14.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1973 - IV B 117.73
    Dieser aus dem Rechtsstaatsprinzip und damit aus Art. 20 GG abgeleitete Grundsatz verlangt, daß die Norm nach Voraussetzungen und Inhalt so formuliert ist, daß dem Bedürfnis nach der Berechenbarkeit gesetzlicher Regelungen ausreichend Rechnung getragen wird, das heißt, daß die von ihr Betroffenen die Rechtslage erkennen und ihr Verhalten danach einrichten können (BVerfGE 8, 325; 9, 147, 149; 13, 160; 21, 79; vgl. ferner Urteil des BVerwG vom 20. Mai 1955 - BVerwG V C 14.55 - in BVerwGE 2, 114 [116] und vom 2. Juli 1969 - BVerwG IV C 68.67 - a.a.O.).
  • BVerwG, 23.01.1967 - IV B 244.65

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Erteilung einer Genehmigung zum Anbringen von

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1973 - IV B 117.73
    Das Berufungsurteil weicht nicht von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes ab: Der Beschluß des Senates vom 23. Januar 1967 - BVerwG IV B 244.65 - befaßt sich mit der Frage, ob eine Ortssatzung durch § 103 Abs. 1 Nr. 1 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 25. Juni 1962 (jetzt in der Fassung vom 27. Januar 1970 [GV.NW. S. 96]) - BauO NW - gedeckt und ob insbesondere § 103 BauO NW als Ermächtigungsnorm rechtsstaatlichen Grundsätzen gerecht wird.
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